Praxis und Supervision
in der Mediation
Arbeit an Fällen und Einzelsupervision
zum/r zertifizierten Mediator*in
Gemäß § 2 Abs. 5 ZMediatAusbV ist es erforderlich, binnen eines Jahres nach Abschluss des Ausbildungslehrganges einen eigenen Fall zu mediieren und diesen anschließend gemeinsam mit einem Supervisor zu reflektieren. Diese geforderte Supervision wird durch das Modul abgedeckt.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung zum/r Mediator*in(m/w/d)
Mediationsgesetz
Rechtsverordnung “Zertifizierter Mediator”, “Zertifizierte Mediatorin”.
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